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   OVG Sachsen, 07.10.2011 - 3 B 192/11   

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https://dejure.org/2011,4758
OVG Sachsen, 07.10.2011 - 3 B 192/11 (https://dejure.org/2011,4758)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.10.2011 - 3 B 192/11 (https://dejure.org/2011,4758)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. Oktober 2011 - 3 B 192/11 (https://dejure.org/2011,4758)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GlüStV § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 4; SächsGlüStVAG § 14
    Glückspielstaatsvertrag, Nachschieben von Gründen, Internetverbot, geltungserhaltende Reduktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GlüStV § 4 Abs. 1 S. 1; GlüStV § 4 Abs. 2 S. 1
    Untersagung der Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.01.2012 - 3 B 95.11

    Zulässigkeit einer Beschwerde bei Einlegung dieser durch einen nicht vor dem

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.10.2011 - 3 B 192/11
    Von einer unzulässigen Auswechslung von Ermessensgründen kann daher vorliegend keine Rede sein (vgl. zu ähnlich gelagerten Fällen SächsOVG, Beschl. v. 25. Juli 2011- 3 B 82/11 - und v. 29. August 2011 - 3 B 95/11 -).

    § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlStV scheidet als Rechtsgrundlage für die Verbotsverfügung daher nur dann aus, wenn der Antragsteller die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis offensichtlich erfüllen würde, da der Erlass einer auf das Fehlen der erforderlichen Erlaubnis gestützten Untersagungsverfügung nicht zu rechtfertigen wäre, wenn feststünde, dass die Erlaubnis sogleich erteilt werden müsste (Senatsbeschl. v. 29. August 2011 - 3 B 95/11 - im Ergebnis ebenso OVG R.-P., a. a. O., Rn. 3).

    Dies ergibt sich schon aus den im Verfahren 3 B 95/11 vorgelegten Wettbestimmungen dieser Veranstalterin, nach deren Nrn. 1.23 und 1.25 zwischen der Veranstalterin und dem Wettkunden im Hinblick auf Live-Wetten sowie Internet-Wetten Verträge zustande kommen.

    Denn dass die Antragstellerin Wetten von Veranstaltern vermitteln will, die nicht über das Internet, sondern auf andere, zulässige Art und Weise Wetten veranstalten, hat sie nicht vorgetragen (vgl. Senatsbeschl. v. 29. August 2011 - 3 B 95/11 -).

  • VG Dresden, 04.07.2011 - 6 L 200/11
    Auszug aus OVG Sachsen, 07.10.2011 - 3 B 192/11
    Az.: 3 B 192/11 6 L 200/11.

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 4. Juli 2011 - 6 L 200/11 - wird zurückgewiesen.

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.10.2011 - 3 B 192/11
    Ferner ergebe sich die Europarechtswidrigkeit der Untersagungsverfügung aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 31. Mai 2011 (8 C 2.10) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in dessen Beschluss vom 9. August 2011 (8 B 926/10).
  • VGH Hessen, 09.08.2011 - 8 B 926/10

    Aussetzung des Verbots einer terrestrischen Sportwettenvermittlung

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.10.2011 - 3 B 192/11
    Ferner ergebe sich die Europarechtswidrigkeit der Untersagungsverfügung aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 31. Mai 2011 (8 C 2.10) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in dessen Beschluss vom 9. August 2011 (8 B 926/10).
  • BVerwG, 22.02.2012 - 3 B 82.11

    Voraussetzungen für die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde bzgl. der

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.10.2011 - 3 B 192/11
    Von einer unzulässigen Auswechslung von Ermessensgründen kann daher vorliegend keine Rede sein (vgl. zu ähnlich gelagerten Fällen SächsOVG, Beschl. v. 25. Juli 2011- 3 B 82/11 - und v. 29. August 2011 - 3 B 95/11 -).
  • VG Bremen, 15.12.2011 - 5 V 895/11

    Untersagung der Vermittlung von Live-Sportwetten

    Denn wegen der Vermittlung durch eine Wettannahmestelle handelt es sich gerade nicht mehr um ein Angebot im Internet, mithin nicht um "nicht erlaubte Glücksspiele" im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 GlüStV (so auch VG Berlin, Beschluss vom 22.09.2011, Az. 35 L 344/11; a.A. Sächs. OVG, Beschluss vom 07.10.2011, Az. 3 B 192/11; OVG Lüneburg, Urteil vom 21.06.2011, Az. 11 LC 348/11; OVG Bautzen, Beschluss vom 01.06.2011, Az. 3 B 39/10; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.02.2011, Az. 6 B 10034/11; OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2010, Az. 1 S 204/10).
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